Archiv Frühjahr 2023

ZWECKVERBAND
WASSERVERSORGUNG EIFEL‐AHR

Aufruf zur sparsamen Entnahme von Trinkwasser in den Ortsgemeinden Reifferscheid, Rodder und Winnerath

Sehr geehrte Kunden,
im Juli 2021 wurde der Abschnitt unserer Tallinie von der Ortslage Antweiler zum Pumpwerk
Antweiler, im Bereich des Hangrutsches am Radweg, bei der Hochwasserkatastrophe zerstört.

Unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe haben wir den Abschnitt provisorisch neu verlegt. Um
diesen essentiellen Abschnitt der Tallinie hochwasserresilient für die Zukunft wiederherzustellen und
die Arbeiten zur Hangsicherung am Radweg, Antweiler nicht zu beeinträchtigen müssen wir diesen
Abschnitt nun umlegen und das Baufeld, im Bereich des Hangrutsches, räumen.

Die vorbereitenden Arbeiten sind nun weitestgehend abgeschlossen, sodass wir nun die Einbindung
des neuen Abschnittes vollziehen können.

Die Einbindung wird am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 ab 07:30 Uhr durchgeführt und wird circa
8 bis 10 Stunden in Anspruch nehmen.

In diesem Zeitraum werden wir nicht in der Lage sein, Wasser in den Hochbehälter Reifferscheid zu
pumpen, welcher Ihren Ortsnetzen vorgelagert ist.

Ihr Trinkwasserbedarf und die vorgeschriebenen Löschwassermengen sind bei planmäßigem Verlauf
der Maßnahme gesichert.

Wir bitten Sie allerdings eindringlich, größere, verschiebbare Entnahmen aus dem Trinkwassernetz in
diesem Zeitraum, sowie in den 2 Tagen davor zu unterlassen und Trinkwasser möglichst sparsam zu
entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Wasserversorgung Eifel‐Ahr
Betriebsführung SWB Regional, Tel.: 02691/92150

 

Straßenreinigungspflicht

Liebe Bürgerinnnen und Bürger, der Gemeinderat musste in diesem Jahr wieder vermehrt feststellen, dass in unserer Gemeinde die Straßenreinigungspflicht in Teilbereichen sehr vernachlässigt wird bzw. diese Vernachlässigung ein Ausmaß angenommen hat, welches nicht mehr hingenommen werden kann.

Nach der Satzung der Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde vom 14.10.2015 ist jeder Bürger verpflichtet der Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

An Gehwegen musste vermehrt der Bewuchs von Unkraut, Gras und Bodendecker festgestellt werden. In Einzelbereichen war festzustellen, dass Büsche, Hecken und Bäume massiv in den Gehweg hineinragen.

Durch diese unzulässige Verfahrensweise wird das Ortsbild der Gemeinde negativ beeinträchtigt. Gravierender ist allerdings, dass durch den widrigen Bewuchs, unnötige und nicht hinnehmbare Gefahren für Fußgänger und den Fahrzeugverkehr hervorgerufen werden.

Die Straßenreinigungspflicht findet ihre Anwendung für bebaute und unbebaute Grundstücke an öffentlich erschlossenen Straßen.

Es wird darum gebeten, den öffentlichen Verkehrsraum von hineinragendem Bewuchs privater

Grundstücke freizuhalten bzw. vorhandenem Bewuchs zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

Diejenigen, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen, begehen gemäß der vorgenannten aktuellen Satzung der Gemeinde Reifferscheid über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung und nach § 53 Abs. 1 Landesstraßengesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Bei einer beharrlichen Weigerung kann es weiterhin zu einer Ersatzvornahme kommen, die beinhaltet, dass ein Unternehmen mit der Straßenreinigung beauftragt wird, und die Kosten dem Verweigerer in Rechnung gestellt werden.

Ich appelliere allerdings an die Vernunft der Bürger, dass sie ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen, und die bürokratisch aufgeführten Wege nicht gegangen werden müssen.

Es wird um Beseitigung der widrigen Zustände bis zum 15.08.2023 gebeten.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

 

 

Jagdgenossenschaft Reifferscheid

Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 07.07.2023 liegt in der Zeit vom 15.08.2023 bis 29.08.2023 beim Jagdvorsteher, Herrn Werner Radermacher, öffentlich aus.

Werner Radermacher, Jagdvorsteher


Kirmes und Junggesellenfest 2023

Die diesjährige Kirmes und das Junggesellenfest finden vom 23.09.2023 bis zum 25.09.2023 sowie am 02.10.2023 statt. Der Junggesellenverein „Einigkeit“ Reifferscheid freut sich auf viele Besucher aus Reifferscheid und den umliegenden Orten. Da der JGV in diesem Jahr 110 Jahre alt wird, haben sich die Junggesellen für Sonntag, den 24.09.2023 etwas besonderes einfallen lassen: Ein Hahneköppen der ehemaligen Junggesellen!
Dieser Punkt wird sicher ein Highlight der diesjährigen Kirmes werden. 

Zudem werden am besagten Sonntag ab 17 Uhr De Trötemänn für Stimmung im Zelt sorgen.
Leider konnte dieser Punkt nicht mehr auf den Flyern abgebildet werden. 

Wir freuen uns auf Euren Besuch auf unserer Kirmes! 

Der Vorstand des Junggesellenverein „Einigkeit“ Reifferscheid

 

Dreck-Weg und Dorf-Aktionstag 15.04.2023

 

Am Samstag, den 15.04.2023 fand in Reifferscheid der Dreck-Weg und Dorf-Aktionstag statt. Zum vereinbarten Treffpunkt, Dorfgemeinschaftshaus, Fuchshofener Str. 12a, waren um 09.00 Uhr 18 freiwillige Helfer zum Teil mit ihren Traktoren, Quads und Anhängern eingetroffen. Es wurden drei Teams gebildet, die unabhängig voneinander ihre Aufgaben wahrnahmen.

Die Einsammel- und Reinigungsaktion erstreckte sich auf das gesamte Wohngebiet und den angrenzenden Flurflächen. Schon am Vormittag war viel Unrat (Altreifen, Kunststoffteile, Flaschen, Elektrogeräte, etc.) zusammengekommen. Nach der Rückkehr der Sammeltrupps und entsprechender Entladung, der hinter den Traktoren/Quads mitgeführten Anhängern, war der 7m³-Container über den seitlichen Rand hinaus befüllt. Für die freiwilligen Helfern wurde eine Verpflegung zum Verzehr bereitgestellt.

Ich möchte mich bei allen freiwilligen Helfern für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft am Dreck-Weg-Tag bedanken. Sie haben an diesem Tage einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung unserer Umwelt geleistet. Den Belangen des Naturschutzes wurde Rechnung getragen. Die Natur vor „unserer Haustür“ konnte aufgewertet werden.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

MARKT im DORF

Liebe Dorfgemeinschaft!

Liebe Kunstinteressierte!

Am Sonntag, 13. August 2023, ist es soweit:

Von 12:30 bis 17:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in der Reihe

„MARKT im DORF“

ein erster KUNSTMARKT statt.

Der Kunstförderverein „EifelArt“ und weitere Kunstschaffende aus der Region haben ihre Beteiligung bereits zugesagt.

Weitere Interessenten sind herzlich eingeladen, ihre Werke auszustellen und zum Verkauf anzubieten. (Bitte vorherige Anmeldung bis zum 06.08. unter 0151-22367385.)

KUNSTGENUSS trifft auf GAUMENSCHMAUS: Die SommerCafé-Küche bereitet wieder süße und herzhafte Leckereien mit frischen Zutaten aus der Region. Gleichzeitig bietet diese Veranstaltung eine wunderbare Gelegenheit zum gemütlichen Zusammensein für die ganze Familie. Und Jung und Alt können sich dabei gerne als Künstler versuchen.

Alle Veranstaltungen des Dorfvereins werden ehrenamtlich durchgeführt. Erlöse sollen vor allem kulturellen und sozialen Dorfprojekten sowie der Dorfverschönerung zugutekommen. (Vorschläge werden gerne entgegengenommen.)

Wir freuen uns auf viele Besucher!

Der Dorfverein.

 

 

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zum Einzelpreis von 6,- €

• Abgeben bei Rosi Stephani oder per WhatsApp an 0176-21803674 oder
• per E-Mail an: backfreunde@outlook.de

Bestellung bitte bis spätestens

11. Mai  23

Vorname & Nachname                                                 Unterschrift                                                  
Abgeholt werden können die bestellten Muttertags-Herzen am Samstag, den 13. Mai von 16 bis 18 Uhr
in der Aula am Dorfgemeinschaftshaus. Bitte den Betrag passend mitbringen. Danke!

 

 

Am Samstag, den 15.04.2023 fand in Reifferscheid der Dreck-Weg und Dorf-Aktionstag statt. Zum vereinbarten Treffpunkt, Dorfgemeinschaftshaus, Fuchshofener Str. 12a, waren um 09.00 Uhr 18 freiwillige Helfer zum Teil mit ihren Traktoren, Quads und Anhängern eingetroffen. Es wurden drei Teams gebildet, die unabhängig voneinander ihre Aufgaben wahrnahmen.

Die Einsammel- und Reinigungsaktion erstreckte sich auf das gesamte Wohngebiet und den angrenzenden Flurflächen. Schon am Vormittag war viel Unrat (Altreifen, Kunststoffteile, Flaschen, Elektrogeräte, etc.) zusammengekommen. Nach der Rückkehr der Sammeltrupps und entsprechender Entladung, der hinter den Traktoren/Quads mitgeführten Anhängern, war der 7m³-Container über den seitlichen Rand hinaus befüllt. Für die freiwilligen Helfern wurde eine Verpflegung zum Verzehr bereitgestellt.

Ich möchte mich bei allen freiwilligen Helfern für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft am Dreck-Weg-Tag bedanken. Sie haben an diesem Tage einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung unserer Umwelt geleistet. Den Belangen des Naturschutzes wurde Rechnung getragen. Die Natur vor „unserer Haustür“ konnte aufgewertet werden.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen
für das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sehr geehrte Mitbürgerinnen u. Mitbürger,im Jahr 2023 hat jede Ortsgemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Vorzuschlagen ist eine Person aus der Gemeinde.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden.
Bestimmte Kriterien müssen erfüllt werden, um für das Amt des Schöffen in Frage zu kommen:
Wesentliche Kriterien, die eine Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht zulassen sind:Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind. Dies sind:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zur einer Freiheits-Strafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben.Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Amt eines Schöffen berufen  werden sollen.
Dies sind:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zu Beginn der Amts-Periode vollenden würden;
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen.
Hierbei handelt es sich um folgende Personen:

—     der Bundespräsident
—     die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
—     Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
—     Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte;
—     Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
—     Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Neben den zuvor aufgeführten Personengruppen, gibt es eine Personengruppe, die nach den (§§ 35 , 77 GVG) das Amt eines Schöffen ablehnen können.
Diese Personengruppe kann bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 02691-9326085, 0151-28907214,
oder per E-Mail:reifferscheid.buergermeister@t-online.de, erfragt werden.
Es wird um Mithilfe gebeten, um eine geeignete Person zu finden, die das Ehrenamt eines Schöffen ausüben kann.
In der nächsten

Gemeinderatssitzung, die am 25. April, 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Eifelblick“ stattfindet,
werden wir den Tagesordnungspunkt (Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen/Amtsperiode 2024 bis 2025) mit aufnehmen.
Es wird bei der Suche nach einer geeigneten Person, die das ehrenvolle Amt eines Schöffen ausüben kann, um Ihre Unterstützung gebeten.

Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken!

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

Freilaufende Hunde / Beschwerde

Liebe Mitbürgerinnen/Mitbürger,

bei der Gemeindeverwaltung sind vermehrt Beschwerden eingegangen, dass ältere Menschen, insbesondere die, die aufgrund ihrer Bewegungseinschränkung auf einen Rollator angewiesen sind, und in der Ortslage bzw. am Ortrand unterwegs waren, des öfteren von unbeaufsichtigten Hunden angesprungen worden sind.

Man sollte auch bedenken, dass ein freilaufender Hund bei der angesprochenen Altersgruppe auch dann ein Unbehagen bzw. eine Bedrohung hervorruft, wenn er sich dem unmittelbaren Nahbereich dieser Gruppen nähert.

Aus den genannten Gründen möchte ich die Hundehalter bitten, im Bereich der aufgeführten Örtlichkeit ihre Hunde anzuleinen, um das subjektive Sicherheitsgefühl unserer älteren Menschen und Kindern nicht negativ zu beeinträchtigen.

Zuständig für die Hundehaltung ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau. Verstöße gegen eine unvorschriftsmäßige Hundehaltung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus können dem Hundehalter entsprechende Auflagen gemacht werden. Jeder Hundehalter sollte sich darüber im Klaren sein, dass er die alleinige Verantwortung für seinen Hund trägt. Es ist auch nicht damit getan, dass er seinen Hund versichert hat. Sollte ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt werden, begeht der Hundehalter eine Straftat durch die Verwirklichung einer fahrlässigen Körperverletzung.

Ferner sollte er sich bei grober Fährlässigkeit darüber im Klaren sein, dass seine Versicherung wohl bei der Schadensregulierung in Vorleistung treten wird, er aber im Nachhinein in Regress genommen wird und somit auf seinem Schaden „sitzen bleibt.“

Damit ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben in unserem Ort auch weiterhin gewährleistet wird, appelliere ich an die Vernunft der Halter, dass sie ihre Tiere so halten, dass kein anderer belästigt, bedroht und schon gar nicht geschädigt wird.

Man sollte anderen, das nicht antun, was man selber nicht haben möchte.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

Jahresrückblick 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück. Ich hoffe, dass Ihr alle im Kreise Eurer Familien ein besinnliches und fröhliches Weihnachtsfest erleben durftet.

Durch vorausgegangene Impfungen konnten wir die Corona-Pandemie insoweit in den Griff bekommen, dass ein Teil der bisherigen Einschränkungen aufgehoben, und ein Stück Normalität Einzug halten konnte, so dass traditionelle Veranstaltungen, wie beispielsweise das Maibaumaufstellen, das Junggesellenfest, die Kirmes, der festterminierte Adventsbasar, der Seniorentreff und das Glühweinfest am 4. Advent wieder stattfinden konnten. Der Karnevalsumzug wurde dieses Jahr in den Sommer verlegt und somit konnte nach zwei Jahren des Verzichts auch wieder die närrische Tradition gepflegt werden.

Nach fast 3 Jahren Corona-Pandemie ist festzustellen, dass dieses Virus unser Leben in vielen Lebensbereichen negativ beeinflusst hat. Wir werden lernen müssen, mit diesem Virus umzugehen, und gleichzeitig sollten wir versuchen, ein „normales Leben“ weiterzuführen.  Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir Zug um Zug in die Normalität zurückkehren werden.

Eineinhalb Jahren nach der Flut- und Hochwasserkatastrophe im Ahrtal konnten in einigen Teilbereichen die gröbsten Schäden beseitigt werden. Dennoch ist weiterhin ein sehr großes Aufgabenfeld zu bewältigen, welches noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Das größte Leid ist der Verlust der Menschen, die durch die Katastrophe zu Tode gekommen sind. Dieses Leid wird für die unmittelbar Betroffenen unvergesslich bleiben. Für den weiteren Wiederaufbau wünsche ich den Menschen im Ahrtal alles erdenklich Gute, und hoffe, dass sich auch hier bei relativ vielen Bewohnern irgendwann wieder eine gewisse Normalität einstellen kann. Vergessen wird man wohl niemals können.

Mitten in der Katastrophenbewältigung des Ahrtales wurden die Europäer von der nächsten Katastrophe, dem Kriegsausbruch in der Ukraine durch den militärischen Einmarsch der russischen Truppen in ein eigenständiges Land heimgesucht. Diese Zeitenwende, wie der Bundeskanzler nach dem Kriegsausbruch zu sagen pflegte, hat das Leben von uns allen in Europa zum Teil drastisch verändert. Solidarisch wurden Flüchtlinge aus der Ukraine bei uns aufgenommen, die Energiepreise für Öl, Gas und Strom hatten einen enormen Anstieg. Lebensmittel wurden erheblich teurer, so dass die Kaufkraft von uns allen schrumpfte. Bei all den aufgeführten Nachteilen sollte man nicht vergessen, dass bisher keiner von uns frieren und Hunger leiden musste. Die Menschen in der Ukraine kämpfen für ihre Freiheit und die von ganz Europa, also auch für unsere Freiheit und Werte, so dass wir unsere Solidarität und Unterstützung nicht aus dem Blickfeld verlieren sollten. Für diese Werte haben viele Ukrainer/-innen leider schon mit ihrem Leben „bezahlen“ müssen.

Bei den negativen Meldungen sollten wir dennoch positiv in die Zukunft blicken, weil es uns in der BRD neben vielen anderen europäischen Ländern immer noch relativ gut geht, und ich davon überzeugt bin, dass wir es in Deutschland durch den Ausbau erneuerbaren Energien schaffen werden, zum größten Teil energieunabhängig zu werden, um wieder bezahlbare Energiekosten zu erreichen. Es ist allerdings erkennbar, dass die Durststrecke noch vor uns liegt.

Bewertet man die Komplexität der Ereignisse, so ist feststellbar, dass unsere Einwirkungsmöglichkeiten im ländlichen Bereich sehr, sehr gering, wenn nicht gleich gegen Null reduziert sind.

Dennoch sollten wir den „Kopf nicht in den Sand stecken“, sondern im ländlichen Bereich (Dorfgeschehen) die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir haben, nutzen, und versuchen, diese einem positiven Resultat zuzuführen.

Aus diesem Grunde möchte ich mich auch an dieser Stelle bei allen ehrenamtlichen Helfern bedanken, die in unserer Gemeinde jedes Jahr einen wesentlichen Beitrag leisten, dass das eine oder andere Projekt verwirklicht werden kann. Sie machen es möglich, dass sich in der Umsetzung der Projekte eine gewisse Kontinuität einstellt, und wir zu einem positiven Gesamtergebnis bei den Dorfaktivitäten kommen.

Bei uns in Reifferscheid sollten wir neben den allgemeinen sozialen Aspekten darauf fokussiert sein, unser Dorf dem Zeitgeschehen anzupassen und dementsprechend nach vorne zu bringen.

Ich hoffe, dass Ihr alle besinnliche Weihnachtstage verlebt hat, wünsche Euch einen guten Start ins neue Jahr und vor allen Dingen speziell auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie und andere Krankheiten, dass Eure Gesundheit erhalten bleibt.

Ich wünsche uns allen, das 2023 ein erfolgreiches Jahr wird, und wir nicht von weiteren Katastrophen heimgesucht werden. Mögen Eure Wünsche in Erfüllung gehen.

 Euer Peter Leßmann

Von links: Wehrführer B. May, Bürgermeister P. Leßmann, Stellvertretender Jagdvorsteher J. Thelen, Geschäftsführer G. Wicharz, Jagdvorsteher W. Radermacher

Nachdem der 2007 bei der Feuerwehr stationierte Defibrillator, nach 15 Jahren Einsatzzeit, Anfang 2022 einen nicht reparablen Schaden aufwies, wurde durch die Ortsgemeinde, mit freundlicher Unterstützung von Westenergie und der Jagdgenossenschaft Reifferscheid, ein neuer Defibrillator beschafft und wieder bei der Feuerwehr stationiert. Dieser wird auf dem Löschfahrzeug mitgeführt.

Da nun auch eine Einweisung für den im Jahre 2020 angeschafften Defibrillator durchgeführt werden konnte, ist dieses Gerät jetzt für jedermann zugänglich in der Pausenhalle der ehem. Grundschule installiert. Ein Hinweisschild weist auf das Vorhandensein des Defibrillators hin.

Jede Sekunde zählt!

Denn bereits nach 3-5 Minuten ohne Hilfe setzen durch den Sauerstoffmangel die ersten irreversiblen Schäden im Gehirn ein, die Überlebenschance sinkt pro Minute um ca. 10%. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der Ersten-Hilfe-Maßnahmen, im Idealfall unterstützt durch einen AED.

Ein Automatisierter-externer-Defibrillator (AED) ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung von defibrillierbaren Herzrhythmusstörungen durch Abgabe von Stromstößen. Es ist durch seine Funktionsweise besonders für die Erste Hilfe, auch durch nicht medizinisches Fachperson geeignet – also durch jeden. Das Gerät wirkt unterstützend bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) einer bewusstlosen Person mit Herzstillstand.

Ein effizienter Einsatz des Defibrillators ist besonders dann gewährleistet, wenn möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Umgang des Gerätes vertraut sind. Aus diesem Grund wird die Ortsgemeinde in Kürze für alle interessierten Bürger*Innen eine Unterrichtung in der Anwendung dieses Gerätes anbieten.

Man kann nichts falsch machen und deshalb braucht man auch keine Angst haben. Der einzige Fehler wäre: Nicht zu helfen.

 

 

Bedarfsanfrage zur etwaigen Ausweitung eines Baugebietes in der Ortsgemeinde Reifferscheid

Das folgende PDF enthält Informationen zu einer etwaigen Ausweitung eines Baugebietes in Reifferscheid. 
Falls Interesse am Erwerb eines Bauplatzes in Reifferscheid bestehen sollte, füllen Sie bitte das PDF aus und übersenden Sie dieses via E-Mail an reifferscheid-buergermeister@t-online.de, oder geben Sie es persönlich bei unserem Bürgermeister, oder einem Gemeinderatsmitglied, ab. 

 

Baulandabfrage.PDF