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Gemeinde

Brennholzverkauf

Auch im nächsten Jahr wird die Gemeinde Reifferscheid wieder an den Weg gerücktes Laub-Stammholz (vorwiegend Buche/Eiche) verkaufen.

Gemeindeangehörige können zum Eigenbedarf je Haushalt 5 Festmeter zu 55€/Fm, zzgl. 5,5% Mwst. erwerben. Wie bereits erwähnt, beziehen sich die 5 Festmeter nicht auf den Einwohner der Gemeinde, sondern auf den Haushalt. Das an Gemeindeangehörige veräußerte Holz darf nicht für eine Nutzung außerhalb der Gemeinde Reifferscheid weiterverkauft werden. Relativ stabile Preise können nur dann gehalten werden, wenn das vergebene Holz ausschließlich in Reifferscheid Verwendung findet. Gefälligkeitsbestellungen für Dritte werden nicht geduldet. Bei Bekanntgabe wird der Holzverkauf eingestellt.

Holzbestellungen, die sich an die Vorgaben der Gemeinde halten, können nach wie vor gewährleistet werden. Im Zuge des Klimawandels hat sich die Gemeinde Reifferscheid dem „Klimaangepassten Waldmanagement“ angeschlossen. Dies bedeutet, dass aus Flächen einer Größenordnung von 50 ha für 10 Jahre kein Brennholz entnommen werden kann. Hierfür erhält die Gemeinde eine relativ hohe Förderung vom Land Rh.-Pf.

Bestellungen für gerücktes Stammholz können bis zum 30. November 2025 unter der Tel.: 02691/2979 oder Handy: 0151/28907214, entgegengenommen werden. Nachzügler werden nicht mehr berücksichtigt. Das Holz darf erst nach Bezahlung der Rechnung und, zur Vermeidung von Wegeschäden, nur bei geeigneter Witterung abgefahren werden.

Allgemeiner Hinweis:

Brennholz kann nur an denjenigen verkauft werden, der im Besitz eines Sägekettenscheines ist, und mit der Gemeinde einen Haftungsvertrag abgeschlossen hat.

Diese Person kann auch für einen Dritten innerhalb der Gemeinde tätig werden, der nicht im Besitz eines Sägekettenscheines ist.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister