Aktuelles

Herzlich Willkommen auf der Homepage von Reifferscheid. 

Unter den verschiedenen Menüpunkten finden Sie viele interessante Informationen zu unserem schönen Hocheifelort. 
Hier auf der Startseite sind die aktuellsten Informationen, sowie bevorstehende Sitzungen, aufgeführt.

Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen viel Spaß beim Durchschauen der einzelnen Rubriken. 

 


 

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Vorname & Nachname                                                 Unterschrift                                                  
Abgeholt werden können die bestellten Muttertags-Herzen am Samstag, den 13. Mai von 16 bis 18 Uhr
in der Aula am Dorfgemeinschaftshaus. Bitte den Betrag passend mitbringen. Danke!

 

Nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatsitzung findet im Gemeindehaus am Dienstag, den 25.04.2023 um 19:00 Uhr statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragen
2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023
3. Information des Bürgermeisters
4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der
Schöffen/Jugendschöffen für das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
5. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz
der Verbandsgemeinde Adenau
6. Beratung und Beschlussfassung über eine Kooperation für eine kreisweite kommunale
Wärmeplanung

Nichtöffentlicher Teil:
1. Information des Bürgermeisters
2. Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten
3. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
4. Verschiedenes

Alle interessierten Bürger sind wie immer herzlich eingeladen an der Gemeinderatsitzung teilzunehmen.

 

Dreck-Weg und Dorf-Aktionstag 15.04.2023

Am Samstag, den 15.04.2023 fand in Reifferscheid der Dreck-Weg und Dorf-Aktionstag statt. Zum vereinbarten Treffpunkt, Dorfgemeinschaftshaus, Fuchshofener Str. 12a, waren um 09.00 Uhr 18 freiwillige Helfer zum Teil mit ihren Traktoren, Quads und Anhängern eingetroffen. Es wurden drei Teams gebildet, die unabhängig voneinander ihre Aufgaben wahrnahmen.

Die Einsammel- und Reinigungsaktion erstreckte sich auf das gesamte Wohngebiet und den angrenzenden Flurflächen. Schon am Vormittag war viel Unrat (Altreifen, Kunststoffteile, Flaschen, Elektrogeräte, etc.) zusammengekommen. Nach der Rückkehr der Sammeltrupps und entsprechender Entladung, der hinter den Traktoren/Quads mitgeführten Anhängern, war der 7m³-Container über den seitlichen Rand hinaus befüllt. Für die freiwilligen Helfern wurde eine Verpflegung zum Verzehr bereitgestellt.

Ich möchte mich bei allen freiwilligen Helfern für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft am Dreck-Weg-Tag bedanken. Sie haben an diesem Tage einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung unserer Umwelt geleistet. Den Belangen des Naturschutzes wurde Rechnung getragen. Die Natur vor „unserer Haustür“ konnte aufgewertet werden.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen
für das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Sehr geehrte Mitbürgerinnen u. Mitbürger,

im Jahr 2023 hat jede Ortsgemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Vorzuschlagen ist eine Person aus der Gemeinde.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden.
Bestimmte Kriterien müssen erfüllt werden, um für das Amt des Schöffen in Frage zu kommen:
Wesentliche Kriterien, die eine Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht zulassen sind:

Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind. Dies sind:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zur einer Freiheits-Strafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben.

Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Amt eines Schöffen berufen  werden sollen.
Dies sind:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zu Beginn der Amts-Periode vollenden würden;
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen.
Hierbei handelt es sich um folgende Personen:

—     der Bundespräsident
—     die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
—     Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
—     Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte;
—     Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
—     Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Neben den zuvor aufgeführten Personengruppen, gibt es eine Personengruppe, die nach den (§§ 35 , 77 GVG) das Amt eines Schöffen ablehnen können.
Diese Personengruppe kann bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 02691-9326085, 0151-28907214,
oder per E-Mail:reifferscheid.buergermeister@t-online.de, erfragt werden.

Es wird um Mithilfe gebeten, um eine geeignete Person zu finden, die das Ehrenamt eines Schöffen ausüben kann.
In der nächsten Gemeinderatssitzung, die am 25. April, 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Eifelblick“ stattfindet,
werden wir den Tagesordnungspunkt (Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen/Amtsperiode 2024 bis 2025) mit aufnehmen.

Es wird bei der Suche nach einer geeigneten Person, die das ehrenvolle Amt eines Schöffen ausüben kann, um Ihre Unterstützung gebeten.

Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken!

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

Freilaufende Hunde / Beschwerde

Liebe Mitbürgerinnen/Mitbürger,

bei der Gemeindeverwaltung sind vermehrt Beschwerden eingegangen, dass ältere Menschen, insbesondere die, die aufgrund ihrer Bewegungseinschränkung auf einen Rollator angewiesen sind, und in der Ortslage bzw. am Ortrand unterwegs waren, des öfteren von unbeaufsichtigten Hunden angesprungen worden sind.

Man sollte auch bedenken, dass ein freilaufender Hund bei der angesprochenen Altersgruppe auch dann ein Unbehagen bzw. eine Bedrohung hervorruft, wenn er sich dem unmittelbaren Nahbereich dieser Gruppen nähert.

Aus den genannten Gründen möchte ich die Hundehalter bitten, im Bereich der aufgeführten Örtlichkeit ihre Hunde anzuleinen, um das subjektive Sicherheitsgefühl unserer älteren Menschen und Kindern nicht negativ zu beeinträchtigen.

Zuständig für die Hundehaltung ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau. Verstöße gegen eine unvorschriftsmäßige Hundehaltung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus können dem Hundehalter entsprechende Auflagen gemacht werden. Jeder Hundehalter sollte sich darüber im Klaren sein, dass er die alleinige Verantwortung für seinen Hund trägt. Es ist auch nicht damit getan, dass er seinen Hund versichert hat. Sollte ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt werden, begeht der Hundehalter eine Straftat durch die Verwirklichung einer fahrlässigen Körperverletzung.

Ferner sollte er sich bei grober Fährlässigkeit darüber im Klaren sein, dass seine Versicherung wohl bei der Schadensregulierung in Vorleistung treten wird, er aber im Nachhinein in Regress genommen wird und somit auf seinem Schaden „sitzen bleibt.“

Damit ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben in unserem Ort auch weiterhin gewährleistet wird, appelliere ich an die Vernunft der Halter, dass sie ihre Tiere so halten, dass kein anderer belästigt, bedroht und schon gar nicht geschädigt wird.

Man sollte anderen, das nicht antun, was man selber nicht haben möchte.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

Jahresrückblick 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück. Ich hoffe, dass Ihr alle im Kreise Eurer Familien ein besinnliches und fröhliches Weihnachtsfest erleben durftet.

Durch vorausgegangene Impfungen konnten wir die Corona-Pandemie insoweit in den Griff bekommen, dass ein Teil der bisherigen Einschränkungen aufgehoben, und ein Stück Normalität Einzug halten konnte, so dass traditionelle Veranstaltungen, wie beispielsweise das Maibaumaufstellen, das Junggesellenfest, die Kirmes, der festterminierte Adventsbasar, der Seniorentreff und das Glühweinfest am 4. Advent wieder stattfinden konnten. Der Karnevalsumzug wurde dieses Jahr in den Sommer verlegt und somit konnte nach zwei Jahren des Verzichts auch wieder die närrische Tradition gepflegt werden.

Nach fast 3 Jahren Corona-Pandemie ist festzustellen, dass dieses Virus unser Leben in vielen Lebensbereichen negativ beeinflusst hat. Wir werden lernen müssen, mit diesem Virus umzugehen, und gleichzeitig sollten wir versuchen, ein „normales Leben“ weiterzuführen.  Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir Zug um Zug in die Normalität zurückkehren werden.

Eineinhalb Jahren nach der Flut- und Hochwasserkatastrophe im Ahrtal konnten in einigen Teilbereichen die gröbsten Schäden beseitigt werden. Dennoch ist weiterhin ein sehr großes Aufgabenfeld zu bewältigen, welches noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Das größte Leid ist der Verlust der Menschen, die durch die Katastrophe zu Tode gekommen sind. Dieses Leid wird für die unmittelbar Betroffenen unvergesslich bleiben. Für den weiteren Wiederaufbau wünsche ich den Menschen im Ahrtal alles erdenklich Gute, und hoffe, dass sich auch hier bei relativ vielen Bewohnern irgendwann wieder eine gewisse Normalität einstellen kann. Vergessen wird man wohl niemals können.

Mitten in der Katastrophenbewältigung des Ahrtales wurden die Europäer von der nächsten Katastrophe, dem Kriegsausbruch in der Ukraine durch den militärischen Einmarsch der russischen Truppen in ein eigenständiges Land heimgesucht. Diese Zeitenwende, wie der Bundeskanzler nach dem Kriegsausbruch zu sagen pflegte, hat das Leben von uns allen in Europa zum Teil drastisch verändert. Solidarisch wurden Flüchtlinge aus der Ukraine bei uns aufgenommen, die Energiepreise für Öl, Gas und Strom hatten einen enormen Anstieg. Lebensmittel wurden erheblich teurer, so dass die Kaufkraft von uns allen schrumpfte. Bei all den aufgeführten Nachteilen sollte man nicht vergessen, dass bisher keiner von uns frieren und Hunger leiden musste. Die Menschen in der Ukraine kämpfen für ihre Freiheit und die von ganz Europa, also auch für unsere Freiheit und Werte, so dass wir unsere Solidarität und Unterstützung nicht aus dem Blickfeld verlieren sollten. Für diese Werte haben viele Ukrainer/-innen leider schon mit ihrem Leben „bezahlen“ müssen.

Bei den negativen Meldungen sollten wir dennoch positiv in die Zukunft blicken, weil es uns in der BRD neben vielen anderen europäischen Ländern immer noch relativ gut geht, und ich davon überzeugt bin, dass wir es in Deutschland durch den Ausbau erneuerbaren Energien schaffen werden, zum größten Teil energieunabhängig zu werden, um wieder bezahlbare Energiekosten zu erreichen. Es ist allerdings erkennbar, dass die Durststrecke noch vor uns liegt.

Bewertet man die Komplexität der Ereignisse, so ist feststellbar, dass unsere Einwirkungsmöglichkeiten im ländlichen Bereich sehr, sehr gering, wenn nicht gleich gegen Null reduziert sind.

Dennoch sollten wir den „Kopf nicht in den Sand stecken“, sondern im ländlichen Bereich (Dorfgeschehen) die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir haben, nutzen, und versuchen, diese einem positiven Resultat zuzuführen.

Aus diesem Grunde möchte ich mich auch an dieser Stelle bei allen ehrenamtlichen Helfern bedanken, die in unserer Gemeinde jedes Jahr einen wesentlichen Beitrag leisten, dass das eine oder andere Projekt verwirklicht werden kann. Sie machen es möglich, dass sich in der Umsetzung der Projekte eine gewisse Kontinuität einstellt, und wir zu einem positiven Gesamtergebnis bei den Dorfaktivitäten kommen.

Bei uns in Reifferscheid sollten wir neben den allgemeinen sozialen Aspekten darauf fokussiert sein, unser Dorf dem Zeitgeschehen anzupassen und dementsprechend nach vorne zu bringen.

Ich hoffe, dass Ihr alle besinnliche Weihnachtstage verlebt hat, wünsche Euch einen guten Start ins neue Jahr und vor allen Dingen speziell auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie und andere Krankheiten, dass Eure Gesundheit erhalten bleibt.

Ich wünsche uns allen, das 2023 ein erfolgreiches Jahr wird, und wir nicht von weiteren Katastrophen heimgesucht werden. Mögen Eure Wünsche in Erfüllung gehen.

 Euer Peter Leßmann

„Jeder kann helfen“

 Übergabe von zwei neuen Defibrillatoren

 

Von links: Wehrführer B. May, Bürgermeister P. Leßmann, Stellvertretender Jagdvorsteher J. Thelen, Geschäftsführer G. Wicharz, Jagdvorsteher W. Radermacher

Nachdem der 2007 bei der Feuerwehr stationierte Defibrillator, nach 15 Jahren Einsatzzeit, Anfang 2022 einen nicht reparablen Schaden aufwies, wurde durch die Ortsgemeinde, mit freundlicher Unterstützung von Westenergie und der Jagdgenossenschaft Reifferscheid, ein neuer Defibrillator beschafft und wieder bei der Feuerwehr stationiert. Dieser wird auf dem Löschfahrzeug mitgeführt.

Da nun auch eine Einweisung für den im Jahre 2020 angeschafften Defibrillator durchgeführt werden konnte, ist dieses Gerät jetzt für jedermann zugänglich in der Pausenhalle der ehem. Grundschule installiert. Ein Hinweisschild weist auf das Vorhandensein des Defibrillators hin.

Jede Sekunde zählt!

Denn bereits nach 3-5 Minuten ohne Hilfe setzen durch den Sauerstoffmangel die ersten irreversiblen Schäden im Gehirn ein, die Überlebenschance sinkt pro Minute um ca. 10%. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der Ersten-Hilfe-Maßnahmen, im Idealfall unterstützt durch einen AED.

Ein Automatisierter-externer-Defibrillator (AED) ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung von defibrillierbaren Herzrhythmusstörungen durch Abgabe von Stromstößen. Es ist durch seine Funktionsweise besonders für die Erste Hilfe, auch durch nicht medizinisches Fachperson geeignet – also durch jeden. Das Gerät wirkt unterstützend bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) einer bewusstlosen Person mit Herzstillstand.

Ein effizienter Einsatz des Defibrillators ist besonders dann gewährleistet, wenn möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Umgang des Gerätes vertraut sind. Aus diesem Grund wird die Ortsgemeinde in Kürze für alle interessierten Bürger*Innen eine Unterrichtung in der Anwendung dieses Gerätes anbieten.

Man kann nichts falsch machen und deshalb braucht man auch keine Angst haben. Der einzige Fehler wäre: Nicht zu helfen.

 

 

Bedarfsanfrage zur etwaigen Ausweitung eines Baugebietes in der Ortsgemeinde Reifferscheid

Das folgende PDF enthält Informationen zu einer etwaigen Ausweitung eines Baugebietes in Reifferscheid. 
Falls Interesse am Erwerb eines Bauplatzes in Reifferscheid bestehen sollte, füllen Sie bitte das PDF aus und übersenden Sie dieses via E-Mail an reifferscheid-buergermeister@t-online.de, oder geben Sie es persönlich bei unserem Bürgermeister, oder einem Gemeinderatsmitglied, ab. 

 

Baulandabfrage.PDF