Herzlich Willkommen auf der Homepage von Reifferscheid.
Unter den verschiedenen Menüpunkten finden Sie viele interessante Informationen zu unserem schönen Hocheifelort.
Hier auf der Startseite sind die aktuellsten Informationen, sowie bevorstehende Sitzungen, aufgeführt.
Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen viel Spaß beim Durchschauen der einzelnen Rubriken.
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ZWECKVERBAND Aufruf zur sparsamen Entnahme von Trinkwasser in den Ortsgemeinden Reifferscheid, Rodder und Winnerath Sehr geehrte Kunden, Unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe haben wir den Abschnitt provisorisch neu verlegt. Um Die vorbereitenden Arbeiten sind nun weitestgehend abgeschlossen, sodass wir nun die Einbindung Die Einbindung wird am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 ab 07:30 Uhr durchgeführt und wird circa In diesem Zeitraum werden wir nicht in der Lage sein, Wasser in den Hochbehälter Reifferscheid zu Ihr Trinkwasserbedarf und die vorgeschriebenen Löschwassermengen sind bei planmäßigem Verlauf Wir bitten Sie allerdings eindringlich, größere, verschiebbare Entnahmen aus dem Trinkwassernetz in Mit freundlichen Grüßen |
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Wir freuen uns auf Euren Besuch auf unserer Kirmes! Der Vorstand des Junggesellenverein „Einigkeit“ Reifferscheid |
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![]() Nächste Gemeinderatssitzung Die nächste Gemeinderatsitzung findet im Gemeindehaus am Dienstag, den 24.10.2023 um 19:00 Uhr statt. |
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First Responder/Interessenabfrage Liebe Mitbürgerinnnen und Mitbürger, der Gemeinderat möchte anfragen, ob bei der einen oder anderen Person Interesse besteht, die ehrenamtliche Tätigkeit eines „First Responders“ in der Gemeinde Reifferscheid wahrzunehmen? First Responder sind Ersthelfersysteme. Sie sind nicht Bestandteil des Rettungsdienstes nach dem Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsgesetz – RettDG). Sie sollen und können den Rettungsdienst nicht ersetzen. Aus den bisherigen Bezeichnungen „Helfer vor Ort“, „Sanitäter vor Ort oder „Notfall-Helfer“ hat sich zunehmend die Bezeichnung „First Responder“ behauptet. First Responder sind ehrenamtlich tätig. Sie kommen im Rahmen der „Zufallsbereitschaft“ zum Einsatz. Sie werden bei Notfällen über das System „RETTERAlarm“ von der Rettungsleitstelle alarmiert. Es könnte sich im Einsatzfall folgender Aufgabenbereich ergeben:
Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ahrweiler hat diese freiwillige Dienstleistung aufgebaut. Der DRK-Ortsverein Adenau e.V. ist bemüht, First Responder flächendeckend zu etablieren, und diese in die Arbeit des DRK einzubinden. Ein Frist Responder ist eine mindestens in erweiterter Erste Hilfe und in der Regel grundlegend sanitäts- oder rettungsdienstlich ausgebildete Person. Die Aus- und Fortbildung und Ausstattung der First Responder wird vom Deutschen Roten Kreuz übernommen. Der Einsatz ist kostenfrei. Eine Abrechnung über Krankenkassen oder Privatversicherungen erfolgt nicht. Haftung/Schadenersatz: Grundsätzlich braucht ein „Ersthelfer“, so auch ein First Responder, nach geleisteter Hilfe an einem Notfallort dann nicht mit schadensersatz- oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn er die ihm bestmögliche Hilfe geleistet oder so sachgerecht gehandelt hat, wie er es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung gelernt hat oder wie es für ihn nach bestem Wissen erforderlich schien. Jeder kann sich als First Responder ausbilden lassen. Bei Interesse wird um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Reifferscheid, Tel.: 02691-2979, Handy: 0151-28907214 oder per E-Mail: reifferscheid.buergermeister@t-online.de gebeten. Peter Leßmann, Ortsbürgermeister
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Jagdgenossenschaft Reifferscheid Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 07.07.2023 liegt in der Zeit vom 15.08.2023 bis 29.08.2023 beim Jagdvorsteher, Herrn Werner Radermacher, öffentlich aus. Werner Radermacher, Jagdvorsteher
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Straßenreinigungspflicht Liebe Bürgerinnnen und Bürger, der Gemeinderat musste in diesem Jahr wieder vermehrt feststellen, dass in unserer Gemeinde die Straßenreinigungspflicht in Teilbereichen sehr vernachlässigt wird bzw. diese Vernachlässigung ein Ausmaß angenommen hat, welches nicht mehr hingenommen werden kann. Nach der Satzung der Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde vom 14.10.2015 ist jeder Bürger verpflichtet der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. An Gehwegen musste vermehrt der Bewuchs von Unkraut, Gras und Bodendecker festgestellt werden. In Einzelbereichen war festzustellen, dass Büsche, Hecken und Bäume massiv in den Gehweg hineinragen. Durch diese unzulässige Verfahrensweise wird das Ortsbild der Gemeinde negativ beeinträchtigt. Gravierender ist allerdings, dass durch den widrigen Bewuchs, unnötige und nicht hinnehmbare Gefahren für Fußgänger und den Fahrzeugverkehr hervorgerufen werden. Die Straßenreinigungspflicht findet ihre Anwendung für bebaute und unbebaute Grundstücke an öffentlich erschlossenen Straßen. Es wird darum gebeten, den öffentlichen Verkehrsraum von hineinragendem Bewuchs privater Grundstücke freizuhalten bzw. vorhandenem Bewuchs zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Diejenigen, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen, begehen gemäß der vorgenannten aktuellen Satzung der Gemeinde Reifferscheid über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung und nach § 53 Abs. 1 Landesstraßengesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Bei einer beharrlichen Weigerung kann es weiterhin zu einer Ersatzvornahme kommen, die beinhaltet, dass ein Unternehmen mit der Straßenreinigung beauftragt wird, und die Kosten dem Verweigerer in Rechnung gestellt werden. Ich appelliere allerdings an die Vernunft der Bürger, dass sie ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen, und die bürokratisch aufgeführten Wege nicht gegangen werden müssen. Es wird um Beseitigung der widrigen Zustände bis zum 15.08.2023 gebeten. Peter Leßmann, Ortsbürgermeister
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