Aktuelles

Herzlich Willkommen auf der Homepage von Reifferscheid. 

Unter den verschiedenen Menüpunkten finden Sie viele interessante Informationen zu unserem schönen Hocheifelort. 
Hier auf der Startseite sind die aktuellsten Informationen, sowie bevorstehende Sitzungen, aufgeführt.

Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen viel Spaß beim Durchschauen der einzelnen Rubriken. 

 

ZWECKVERBAND
WASSERVERSORGUNG EIFEL‐AHR

Aufruf zur sparsamen Entnahme von Trinkwasser in den Ortsgemeinden Reifferscheid, Rodder und Winnerath

Sehr geehrte Kunden,
im Juli 2021 wurde der Abschnitt unserer Tallinie von der Ortslage Antweiler zum Pumpwerk
Antweiler, im Bereich des Hangrutsches am Radweg, bei der Hochwasserkatastrophe zerstört.

Unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe haben wir den Abschnitt provisorisch neu verlegt. Um
diesen essentiellen Abschnitt der Tallinie hochwasserresilient für die Zukunft wiederherzustellen und
die Arbeiten zur Hangsicherung am Radweg, Antweiler nicht zu beeinträchtigen müssen wir diesen
Abschnitt nun umlegen und das Baufeld, im Bereich des Hangrutsches, räumen.

Die vorbereitenden Arbeiten sind nun weitestgehend abgeschlossen, sodass wir nun die Einbindung
des neuen Abschnittes vollziehen können.

Die Einbindung wird am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 ab 07:30 Uhr durchgeführt und wird circa
8 bis 10 Stunden in Anspruch nehmen.

In diesem Zeitraum werden wir nicht in der Lage sein, Wasser in den Hochbehälter Reifferscheid zu
pumpen, welcher Ihren Ortsnetzen vorgelagert ist.

Ihr Trinkwasserbedarf und die vorgeschriebenen Löschwassermengen sind bei planmäßigem Verlauf
der Maßnahme gesichert.

Wir bitten Sie allerdings eindringlich, größere, verschiebbare Entnahmen aus dem Trinkwassernetz in
diesem Zeitraum, sowie in den 2 Tagen davor zu unterlassen und Trinkwasser möglichst sparsam zu
entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Wasserversorgung Eifel‐Ahr
Betriebsführung SWB Regional, Tel.: 02691/92150


Kirmes und Junggesellenfest 2023

Die diesjährige Kirmes und das Junggesellenfest finden vom 23.09.2023 bis zum 25.09.2023 sowie am 02.10.2023 statt. Der Junggesellenverein „Einigkeit“ Reifferscheid freut sich auf viele Besucher aus Reifferscheid und den umliegenden Orten. Da der JGV in diesem Jahr 110 Jahre alt wird, haben sich die Junggesellen für Sonntag, den 24.09.2023 etwas besonderes einfallen lassen: Ein Hahneköppen der ehemaligen Junggesellen!
Dieser Punkt wird sicher ein Highlight der diesjährigen Kirmes werden. 

Zudem werden am besagten Sonntag ab 17 Uhr De Trötemänn für Stimmung im Zelt sorgen.
Leider konnte dieser Punkt nicht mehr auf den Flyern abgebildet werden. 

Wir freuen uns auf Euren Besuch auf unserer Kirmes! 

Der Vorstand des Junggesellenverein „Einigkeit“ Reifferscheid

Nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatsitzung findet im Gemeindehaus am Dienstag, den 24.10.2023 um 19:00 Uhr statt.
Die Tagesordnung wird nach Erarbeitung hier fristgerecht veröffentlicht.
Alle interessierten Bürger sind wie immer herzlich eingeladen an der Gemeinderatsitzung teilzunehmen.

 

First Responder/Interessenabfrage

Liebe Mitbürgerinnnen und Mitbürger, der Gemeinderat möchte anfragen, ob bei der einen oder anderen Person Interesse besteht, die ehrenamtliche Tätigkeit eines „First Responders“ in der Gemeinde Reifferscheid wahrzunehmen?

First Responder sind Ersthelfersysteme. Sie sind nicht Bestandteil des Rettungsdienstes nach dem Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsgesetz – RettDG). Sie sollen und können den Rettungsdienst nicht ersetzen.

Aus den bisherigen Bezeichnungen „Helfer vor Ort“, „Sanitäter vor Ort oder „Notfall-Helfer“ hat sich zunehmend die Bezeichnung „First Responder“ behauptet.

First Responder sind ehrenamtlich tätig. Sie kommen im Rahmen der „Zufallsbereitschaft“ zum Einsatz. Sie werden bei Notfällen über das System „RETTERAlarm“ von der Rettungsleitstelle alarmiert.

Es könnte sich im Einsatzfall folgender Aufgabenbereich ergeben:

    • Erkundung der Lage
    • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen sowie Einleitung weiterführender Maßnahmen
    • Informationsweitergabe an die Rettungsleitstelle
    • Einweisung des eintreffenden Rettungsdienstes
    • Unterstützung des Rettungsdienstes

Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ahrweiler hat diese freiwillige Dienstleistung aufgebaut. Der DRK-Ortsverein Adenau e.V. ist bemüht, First Responder flächendeckend zu etablieren, und diese in die Arbeit des DRK einzubinden.

Ein Frist Responder ist eine mindestens in erweiterter Erste Hilfe und in der Regel grundlegend sanitäts- oder rettungsdienstlich ausgebildete Person.

Die Aus- und Fortbildung und Ausstattung der First Responder wird vom Deutschen Roten Kreuz übernommen.

Der Einsatz ist kostenfrei. Eine Abrechnung über Krankenkassen oder Privatversicherungen erfolgt nicht.

Haftung/Schadenersatz:

Grundsätzlich braucht ein „Ersthelfer“, so auch ein First Responder, nach geleisteter Hilfe an einem Notfallort dann nicht mit schadensersatz- oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn er die ihm bestmögliche Hilfe geleistet oder so sachgerecht gehandelt hat, wie er es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung gelernt hat oder wie es für ihn nach bestem Wissen erforderlich schien.

Jeder kann sich als First Responder ausbilden lassen.

Bei Interesse wird um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Reifferscheid, Tel.: 02691-2979, Handy: 0151-28907214 oder per E-Mail: reifferscheid.buergermeister@t-online.de gebeten.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister

 

 

Jagdgenossenschaft Reifferscheid

Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 07.07.2023 liegt in der Zeit vom 15.08.2023 bis 29.08.2023 beim Jagdvorsteher, Herrn Werner Radermacher, öffentlich aus.

Werner Radermacher, Jagdvorsteher

 

 

Straßenreinigungspflicht

Liebe Bürgerinnnen und Bürger, der Gemeinderat musste in diesem Jahr wieder vermehrt feststellen, dass in unserer Gemeinde die Straßenreinigungspflicht in Teilbereichen sehr vernachlässigt wird bzw. diese Vernachlässigung ein Ausmaß angenommen hat, welches nicht mehr hingenommen werden kann.

Nach der Satzung der Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde vom 14.10.2015 ist jeder Bürger verpflichtet der Straßenreinigungspflicht nachzukommen.

An Gehwegen musste vermehrt der Bewuchs von Unkraut, Gras und Bodendecker festgestellt werden. In Einzelbereichen war festzustellen, dass Büsche, Hecken und Bäume massiv in den Gehweg hineinragen.

Durch diese unzulässige Verfahrensweise wird das Ortsbild der Gemeinde negativ beeinträchtigt. Gravierender ist allerdings, dass durch den widrigen Bewuchs, unnötige und nicht hinnehmbare Gefahren für Fußgänger und den Fahrzeugverkehr hervorgerufen werden.

Die Straßenreinigungspflicht findet ihre Anwendung für bebaute und unbebaute Grundstücke an öffentlich erschlossenen Straßen.

Es wird darum gebeten, den öffentlichen Verkehrsraum von hineinragendem Bewuchs privater

Grundstücke freizuhalten bzw. vorhandenem Bewuchs zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

Diejenigen, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen, begehen gemäß der vorgenannten aktuellen Satzung der Gemeinde Reifferscheid über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung und nach § 53 Abs. 1 Landesstraßengesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Bei einer beharrlichen Weigerung kann es weiterhin zu einer Ersatzvornahme kommen, die beinhaltet, dass ein Unternehmen mit der Straßenreinigung beauftragt wird, und die Kosten dem Verweigerer in Rechnung gestellt werden.

Ich appelliere allerdings an die Vernunft der Bürger, dass sie ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen, und die bürokratisch aufgeführten Wege nicht gegangen werden müssen.

Es wird um Beseitigung der widrigen Zustände bis zum 15.08.2023 gebeten.

Peter Leßmann, Ortsbürgermeister